Das Lieferkettengesetz: Die Grundlagen

Einfach und verständlich erklärt.

Viele Unternehmen produzieren ihre Produkte und Leistungen mithilfe komplexer und häufig internationaler Lieferketten. Neben zahlreichen Vorteilen der Arbeitsteilung und Globalisierung ergibt sich daraus auch eine wichtige Verantwortung für Unternehmen: Sie müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und Leistungen frei von Menschenrechts- und Umweltschutzverletzungen sind. 

Neben einer moralischen und unternehmerischen Verpflichtung wurde der Schutz von Umwelt und Menschenrechten nun ganz konkret im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verankert. Das Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Was ist das Lieferketten Gesetz?

Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz (LkSG), ist jedes größere Unternehmen in Deutschland verpflichtet, die Verantwortung für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt entlang ihrer (globalen) Lieferketten zu tragen. 

Dafür definiert das Lieferkettengesetz Sorgfaltspflichten für alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind – von der Rohstoffgewinnung bis hin zur Lieferung an den Endkunden.

Eine Lieferkette im Sinne des Gesetzes ist: 

  • das Handeln eines Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich,
  • das Handeln eines unmittelbaren Zulieferers und
  • das Handeln eines mittelbaren Zulieferers

Für wen gilt das Lieferkettengesetz?

Das Gesetz gilt für Unternehmen in Deutschland, die regelmäßig mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen. Ab dem 1. Januar 2024 erweitert sich die Gültigkeit auch auf Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden

Indirekt sollen aber auch kleinere Unternehmen, die nicht direkt unter den Anwendungsbereich des LkSG fallen, ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ist bereits seit 2016 in Kraft und formuliert entsprechende Erwartungen an alle Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind. Das LkSG lehnt sich im Wesentlichen an die Sorgfaltsvorgaben des NAP an.

Verstöße gegen das Lieferkettengesetz & deren Auswirkungen

Menschenrechte und Umweltschutz waren selbstverständlich schon vor dem Lieferkettengesetz wichtige Pfeiler unternehmerischen Handelns, setzen jetzt aber nicht mehr nur ethisches, sondern auch regelkonformes Verhalten voraus. 

Konkrete Verstöße gegen das Gesetz sind beispielsweise:

  • Kinderarbeit 
  • Zwangsarbeit 
  • Diskriminierung 
  • Lohndumping 
  • Verbot der Organisation in Gewerkschaften 
  • Umweltverschmutzung
  • Verstöße bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle

Übrigens: Umweltverschmutzungen, z. B. eine Vergiftung des Wassers, sind nicht nur Umweltschädigungen, sondern gelten auch als Menschenrechtsverletzung.

Unternehmen stehen in der Verantwortung, diese Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu bewerten und entsprechend zu handeln. Und das ist auch in ihrem Interesse, denn neben saftigen Bußgeldern bei Verstößen gegen die Menschenrechte oder die Umwelt müssen Unternehmen auch mit einem irreparablen Vertrauensverlust ihrer Stakeholder rechnen. 

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Die Pflichten der Unternehmen

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz definiert folgende Sorgfaltspflichten:

  • Risikoanalyse: Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen, ausführliche Risikoanalysen entlang ihrer Lieferketten durchzuführen. So können potenzielle Verletzungen von Menschenrechten, Umweltschäden und andere nachteilige Auswirkungen identifiziert werden.
  • Präventivmaßnahmen: Im Anschluss an die Risikoanalyse müssen geeignete Präventivmaßnahmen ergriffen werden, um die identifizierten Risiken zu verhindern. Beispiele für vorbeugende Maßnahmen sind Verhaltensstandards für Lieferanten, Compliance-Schulungen für Mitarbeitende, oder regelmäßige Überprüfungen.
  • Beschwerdemechanismen: Diese Mechanismen müssen es Ihrem Unternehmen, Lieferanten und anderen Betroffenen ermöglichen, Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltstandards zu melden. Selbstverständlich müssen solche Meldungen vertraulich behandelt und angemessen untersucht werden.
  • Wirksame Abhilfemaßnahmen: Im Falle von Verstößen müssen schnell geeignete Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden können, um Schäden zu beheben und zukünftige Verstöße zu verhindern. Diese Maßnahmen können Entschädigungsleistungen für Betroffene oder gegebenenfalls sogar die Beendigung der Zusammenarbeit umfassen.
  • Offenlegung: In regelmäßigen Abständen müssen die ergriffenen Maßnahmen, der Umgang mit Risiken und die Ergebnisse der Risikoanalysen transparent gemacht werden.

Damit Ihre Fachbereiche gut sensibilisiert und befähigt werden, bieten sich regelmäßige Compliance-Schulungen , auch für Lieferkettenschutzgesetz an. Im Idealfall ergänzt man die E-Learnings durch Intranet-Inhalte, Kontakten mit den Ansprechpartnern aus dem Compliance-Team und Links zu den wichtigsten Ressourcen.

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