Exportkontrolle

Die Exportkontrolle ist für einen sicheren, internationalen Handel unerlässlich und reguliert die Ausfuhr von Gütern & Technologie.

Exportkontrolle bedeutet, dass aufgrund sicherheitspolitischer Gründe der Handel mit bestimmten Gütern, Ländern oder Personen eingeschränkt oder sogar verboten ist (Embargo). Es dürfen also nicht einfach x-beliebige Güter von einem Land in ein anderes Land geliefert werden, ohne zu prüfen, ob das jemand eingeschränkt oder sogar verboten hat. Ein Verstoß gegen Embargos oder Einschränkungen stellt einen groben Compliance-Verstoß dar und kann ernste Folgen für Unternehmen und Einzelpersonen mit sich bringen. Die Exportkontrolle beschäftigt dabei vor allem Unternehmen mit eigenen Produktions- und Lieferketten.

In diesem Artikel gehen wir auf die wichtigsten Grundlagen der Exportkontrolle ein:

  • Wer stellt die geltenden Regeln auf und warum?
  • Betreffen die Auflagen alle Produkte, oder nur ein gewisses Sortiment?
  • Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
  • Wie können sich Unternehmen absichern und Ihre Fachbereiche schulen und unterstützen, die richtigen Entscheidungen treffen?

Warum werden Regeln für den Export verhängt und von wem?

Die geltenden Regeln zur Exportkontrolle werden von den jeweiligen nationalen Regierungen oder internationalen Organisationen festgelegt. In Deutschland zum Beispiel überwacht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Export von bestimmten Gütern und Technologien.

Die Gründe und Maßnahmen hierfür können vielseitig sein: Es kann beispielsweise aus politischen Gründen ein Embargo gegen ein Land verhängt werden, ganz egal was geliefert werden soll.

 

 

Es kann aber auch nur die Lieferung bestimmter Güter in ein Land untersagt sein – z. B. die Lieferung von Waffen in ein Krisengebiet. Sanktionen gegen bestimmte Firmen oder Personen können aber ebenso ein Grund sein. Oder die Lieferung bestimmter Produkte und Technologien an sich wird beschränkt, weil diese auch militärisch genutzt werden könnten.

Exportkontrollen können also auf verschiedenen Ebenen wirken:

  • Personen, Unternehmen, oder Organisation
  • Die Verwendung der Produkte/Technologie
  • Produkte & Technologien
  • Bestimmte Länder

Dabei gibt es auch regelmäßig Grauzonen oder Fälle, die nicht sofort eindeutig erscheinen.
Während zum Beispiel der Export von Waffen oder Munition für einen Panzer offensichtlich Exportkontrollen unterliegt, gibt es aber auch viele Güter, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden könnten.

Das nennt man dann „Dual Use“. Diese Produkte können beispielsweise – je nach Spezifikation – in ein Personenfahrzeug oder in ein U-Boot eingebaut werden. Aus diesem Grund zielt die Exportkontrolle unter anderem auch auf die Verwendung der Produkte ab, denn oft entscheidet erst der Einsatzzweck, ob der Export eines Produktes kontrolliert wird.

Welche Güter betrifft die Exportkontrolle überhaupt?

Die Reichweite der Exportkontrollvorschriften variiert je nach Land und Produktkategorie. Nicht alle Produkte sind betroffen, sondern vor allem spezielle Güter, Technologien oder Materialien, die militärischen oder sicherheitsrelevanten Zwecken dienen könnten. Auch potenziell gefährliche Güter, die zur Massenvernichtung oder Terrorismus genutzt werden könnten, unterliegen strengen Exportregeln. Unternehmen müssen daher sorgfältig prüfen, ob ihre Produkte in diese Kategorien fallen und entsprechende Vorschriften einhalten.

Hierbei bezieht sich das Wort "Produkt" nicht nur auf greifbare Waren, sondern auch auf immaterielle Güter wie Software oder allgemein Technologietransfer. Dazu gehören Beratungen, Schulungen und technische Informationen, die per E-Mail versendet oder zum Download angeboten werden. Produkte, die als "Dual Use" eingestuft wurden, stehen auf Exportkontrolllisten und dürfen nur mit einer Genehmigung exportiert werden. In Deutschland erfolgt dies durch die AL-Nummer, während in den USA oft die ECCN-Nummer auf Rechnungen oder Lieferscheinen zu finden ist.

Manchmal können Produkte auch unter die Exportkontrolle fallen, ohne explizit auf den Kontrolllisten zu stehen. Das kann der Fall sein, wenn bekannt ist, dass sie für militärische oder nukleare Zwecke verwendet werden könnten.

Diese Verwendungseinschränkungen müssen unbedingt berücksichtigt werden, vor allem in politisch problematischen Regionen oder bei kritischen Kunden wie dem Militär. Daher werden oft vorbeugend sogenannte "Endverbleibserklärungen" gefordert, bei denen Unternehmen oder Kunden den letztendlichen Verwendungszweck bestätigen müssen. Bei unkritischen Geschäften sind solche Bestätigungen jedoch normalerweise nicht erforderlich.

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Welche Konsequenzen können Verstöße für beteiligte Parteien haben?

Für die beteiligten Personen können – je nach Schwere des Verstoßes – auch Freiheitsstrafen verhängt werden. Gerade bei Lieferungen von Werkzeugen, Maschinen, IT-Equipment oder Knowhow können auch immer „Dual Use“-Güter dabei sein. Entscheidend ist es daher, genau diese Nadeln im Heuhaufen zu finden.

Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften können gegen Unternehmen Ermittlungen eingeleitet werden, was zu ernsthaften rechtlichen Konsequenzen führen kann. Bußgelder und Sanktionen können verhängt werden, was dem Ruf und dem Umsatz eines Unternehmens selbstverständlich enorm schaden kann.

Die Fachbereiche schulen und Compliance stärken

Um die Exportkontrolle effizient zu gewährleisten, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen sich umfassend über die aktuellen Regeln informieren und gegebenenfalls eine Exportlizenz beantragen. Insbesondere dann, wenn ihre Produkte unter diese Vorschriften fallen. Mit einer solchen Genehmigung ist es möglich, den Handel mit kontrollierten Gütern, Ländern oder Personen zu betreiben.

Voraussetzung hierfür ist, dass alle Auflagen erfüllt und die vorgegebenen Bedingungen eingehalten werden. Es empfiehlt sich dringend, sich mit den zuständigen Behörden und Experten in Verbindung zu setzen, um die Einhaltung der Exportkontrollvorschriften zu gewährleisten und mögliche Risiken zu minimieren.

Compliance Schulung

Beispiele aus der Praxis: 

  • Im Einkauf: Neue Lieferanten sollten vor der Geschäftsbeziehung sorgfältig geprüft und mit Sanktionslisten abgeglichen werden. 
  • Im Personalbereich: Bewerber und Bewerberinnen sollten vor der Einstellung einer gründlichen Überprüfung unterzogen werden.
  • In der Logistik: Neue Logistik-Dienstleister erfordern ebenfalls eine eingehende Prüfung. 
  • In der Entwicklung: Innovative Neuentwicklungen sollten auf mögliche "Dual Use"-Fähigkeiten geprüft werden.

Für kritische Produkte und Länder stehen Checklisten sowie das eigene Bauchgefühl als wichtige Entscheidungshilfen zur Verfügung. Falls Unsicherheiten bestehen und das Gefühl sagt: "Da frag ich lieber mal nach", sollten Mitarbeitende lieber einmal zu viel, als zu wenig fragen.

Damit Ihre Fachbereiche gut sensibilisiert und befähigt werden, bieten sich regelmäßige Compliance-Schulungen , auch für Exportkontrolle an. Im Idealfall ergänzt man die E-Learnings durch Intranet-Inhalte, Kontakten mit den Ansprechpartnern aus dem Compliance-Team und Links zu den wichtigsten Ressourcen.