Pflichtschulungen im Unternehmen
Nachdem wir immer wieder gefragt werden „welche Verpflichtungen gibt es denn?“, haben wir eine Übersicht zusammengestellt.
Nachdem wir immer wieder gefragt werden „welche Verpflichtungen gibt es denn?“, haben wir eine Übersicht zusammengestellt.
NIS-2 gilt für ca. 30.000 Unternehmen in Deutschland, die mehr als 50 Mitarbeiter haben und zu den „wesentlichen“ oder „wichtigen“ Einrichtungen im Sinne des Gesetzes gelten, weil sie Leistungen in kritischen Sektoren erbringen. Über die Lieferkette der betroffenen Unternehmen wird die NIS-2 Richtline wahrscheinlich für 100.000 Unternehmen relevant, da diese von den NIS-2 direkt betroffenen Unternehmen einfach verpflichtet werden, die gleichen Standards einzuhalten.
Die NIS-2 Richtlinie ist in Deutschland durch das BSI-Gesetz (BSIG) umgesetzt worden. Dort gibt es explizite Schulungsverpflichtungen in zwei Paragraphen:
Schulungen sind also gesetzlich explizit vorgeschrieben.
Für die Belegschaft gibt es keine konkreteren Vorgaben, wie die Schulungen auszusehen haben. Es gilt – wie überall bei NIS-2 – die „Best Practice“. Unsere Schulung Fit für Cyber Security ist eine solche „Best Practice“ und deckt seit vielen Jahren die „grundlegende Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen“ ab: Phishing, Passwörter und Passwort Management, Social Engineering, Ransomware, und vieles mehr.
Für Führungskräfte hat das BSI eine äußerst umfangreiche Handreichung herausgegeben, die in ihrer ersten Version (2025) von 4-stündigen Schulungen ausgeht, die alle 3 Jahre oder beim Wechsel der Geschäftsführung durchgeführt werden müssen. Für Personen, die noch nie mit Risikomanagement zu tun hatten, ist das sinnvoll. Für Leitungsorgane, die aber seit Jahren im Rahmen des Enterprise Risk Management auch über Cyber Security Risiken und Maßnahmen informiert werden, sind die meisten Inhalte jedoch bereits bekannt. Hier ist eine individuelle Schulung von 60-90 Minuten unser Format der Wahl. Diese Schulungen werden in Präsenz oder virtuell durchgeführt und – wie vom BSI gefordert – speziell auf den Umsetzungsgrad des jeweiligen Unternehmens angepasst. E-Learning-Formate sind für die Geschäftsleitung aus unserer Sicht nur eine Notlösung für große Konzerne mit mehr als 20 betroffenen Geschäftseinheiten.
IS-FOX Empfehlung für Inhalte:
Der Art. 4 des EU AI Act fordert explizit, dass Maßnahmen ergriffen werden, damit Personen hinreichend kompetent im Umgang mit KI sind (Kenntnisse, Verständnis, Bewusstsein für Risiken etc.). Die Schulung muss angepasst sein an Rolle, Vorwissen, Art der KI-Systeme und Nutzungskontext.
Wir haben uns mit KI-Experten, Fachbereichen unserer Kunden, Juristen und Lernexperten zusammengesetzt, die Inhalte einer "KI-Kompetenzschulung" definiert: KI-Grundlagen (wie funktioniert eine KI), die Risikoklassen der KI-Verordnung, KI und Cyber Security, KI und Datenschutz, sowie praktische und konkrete Tipps für den Umgang mit KI im Alltag. Wir sind davon überzeugt, damit nicht nur Artikel 4 vollumfänglich zu bedienen, sondern alle relevanten Themen für die Zielgruppe „Anwender von KI-Systemen“ zu adressieren.
IS-FOX Empfehlung zu Inhalten: KI-Kompetenzschulung: wie funktioniert KI, was will die KI-Verordnung, Cyber Security und Datenschutz bei KI, praktische und konkrete Tipps zu Nutzung im Alltag.
DORA gilt für Finanzunternehmen (Bank, Versicherung, Zahlungsdienstleister, Krypto-Dienstleistung etc.) und Unternehmen, die IKT-Dienstleistungen für ein Finanzunternehmen erbringen (z. B. Cloud, Datenverarbeitung, Software). In Summe sind ca. 3.600 Unternehmen in Deutschland und mehr als 20.000 Unternehmen EU-weit betroffen.
In Art. 13 fordert DORA explizit:
„Finanzielle Einrichtungen sollen ICT-Security-Awareness-Programme und digitale Resilienz-Schulungen als verpflichtende Module in ihren Mitarbeiterschulungsprogrammen entwickeln. Diese Programme gelten für alle Mitarbeitenden und das Senior Management und müssen in ihrer Komplexität dem Aufgabenbereich der jeweiligen Funktion entsprechen.“
DORA ist keine „mach doch mal ein bisschen Sicherheit“ Verordnung, sondern stellt sehr konkrete Anforderungen mit einem hohen Reifegrad, die auch von den Aufsichtsbehörden auditiert werden. Deshalb lassen sich bei DORA aus unserer Sicht mehrere Zielgruppen für Schulungsanforderungen ableiten:
IS-FOX Empfehlung für Inhalte:
Unter das BSI-Gesetz (BSIG) / IT-Sicherheitsgesetz fielen Betreiber kritischer Infrastrukturen (aus definierten Sektoren wie Energie, Wasser, Transport, Gesundheit, etc.), Anbieter digitaler Dienste, Betreiber „besonders wichtiger Anlagen“ und „Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse“ (z.B. Rüstungsunternehmen). Da betroffene Unternehmen auch die Risiken in ihrer Lieferkette beherrschen müssen, werden zusätzlich zahlreiche Zulieferer vertraglich zur Einhaltung verpflichtet.
Das BSIG wurde durch die Umsetzung der NIS-2 Richtlinie überarbeitet. Es gilt nun als das BSIG von 2025 (neue Fassung) nach Umsetzung der NIS-2 Richtlinie und damit dieselben Schulungsverpflichtungen wie bei NIS-2.
Schulungsverpflichtungen ergeben sich aus Art. 39 und Art. 32 der DSGVO. Art. 39 definiert in den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten “die Sensibilisierung und Schulung des Personals, das an Verarbeitungen beteiligt ist“. Und Art. 32 verlangt „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung“. Schulungen sind nach herrschender Meinung ein essenzieller Teil der organisatorischen Maßnahmen. Und wie oft? Der Gesetzestext gibt zwar keine klare Frist vor, aber die Aufsichtsbehörden und die gängige Rechtsprechung gehen von „alle 1-2 Jahre“ aus.
Unsere Datenschutz-Schulung vermittelt bereits seit 2018 alle Kompetenzen zum Thema Datenschutz auf einfache, praxisnahe und spielerische Weise: als interaktiver Grundlagenkurs für Neueinsteiger, als Auffrischungskurs für die Wiederholung oder als schneller Test-Out für Profis.
IS-FOX Empfehlung zu Inhalten: Datenschutz nach DSGVO: Datenschutz-Grundlagen, Grundprinzipien, die konkreten Anforderungen, Tipps für Datenschutz im Alltag. Für die Folgejahre empfehlen wir Auffrischungsmodule oder einen Test-Out.
Im Arbeitsschutz gibt es klare gesetzliche Schulungspflichten, die jedes Unternehmen betreffen – unabhängig von Branche und Größe.
Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) steht in § 12 Unterweisung:
„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Die Unterweisung ist an die Gefährdungsentwicklung anzupassen und erforderlichenfalls regelmäßig zu wiederholen.“.
Jeder Beschäftigte muss also vor Beginn der Tätigkeit und dann regelmäßig geschult werden, und zwar zu Gefährdungen am Arbeitsplatz, Sicherheitsmaßnahmen, Erste Hilfe, Brandschutz und Notfallverfahren. Das gilt selbstverständlich auch für Büroarbeitsplätze und auch für Personen, die überwiegend oder sogar ausschließlich im Home Office arbeiten. Das Arbeitsschutzgesetz macht keinen Unterschied zwischen dem Arbeitsplatz im Büro und dem zu Hause. Die Berufsgenossenschaften konkretisieren in ihren verbindlichen Vorschriften das „regelmäßig“ zu „mindestens jedoch einmal jährlich“. Die Schulungen müssen dokumentiert werden (Teilnahme, Inhalte, Datum).
Man kann für die Arbeitsschutz-Schulung problemlos ein E-Learning einsetzen, wenn es interaktiv ist, echte Inhalte vermittelt und eine Nachweisfunktion hat, d.h. eine Lernkontrolle durch einen Abschlusstest.
IS-FOX Empfehlung zu Inhalten: IS-FOX Arbeitsschutz Online Unterweisungen: Arbeitsschutz Grundlagen, Unfallverhütung (Gefährdungen am Arbeitsplatz und Sicherheitsmaßnahmen), Verhalten im Notfall (Erste Hilfe, Brandschutz, etc.) und Gesundheit / Ergonomie. Für die Folgejahre empfehlen wir Auffrischungsmodule. Test-Out ist aktuell gesetzlich nicht zugelassen.
Neben klaren gesetzlichen Vorgaben gibt es weitere Gründe, aus denen sich Schulungspflichten ableiten lassen:
Das allerwichtigste Argument aus unserer Sicht ist sehr einfach: wer nicht schult, riskiert sein Unternehmen, vor allem im Bereich Cyber Security. Es gibt nahezu wöchentlich Meldungen über Unternehmen, die durch Cyberangriffe so lahmgelegt wurden, dass sie Insolvenz anmelden mussten. Und wer meint „das trifft nur die Großen“, irrt sich. Der Schutz der großen wird immer besser und KI hilft dabei, die Angriffe zu automatisieren. Deshalb sind zukünftig vermehrte Angriffe auf kleine und mittelständische Unternehmen sehr wahrscheinlich.
Ein sensibilisierter Mitarbeiter kann das Unternehmen vor der Katastrophe bewahren. Der Nutzen steht damit außer Frage.
Nach § 280 BGB haben Unternehmen eine Sorgfaltspflicht, z. B. zur Organisation der IT-Sicherheit. Wenn Mitarbeiter nicht hinreichend geschult werden, kann ein Schaden durch gehackte Konten oder Datenverlust als verletzte Organisationspflicht bewertet werden. Das kommt natürlich immer auf den Fall an, aber es sind bereits mehrfach gerichtlich entsprechende Urteile ergangen.
Viele Versicherer haben in ihrer Police Klauseln wie „Der Versicherungsnehmer hat angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Risikovermeidung zu treffen.“ Wenn ein Schaden durch menschliches Versagen verursacht wird (z. B. durch Phishing oder Social Engineering), kann der Versicherer argumentieren, dass der Schaden bei ordnungsgemäßer Mitarbeiterschulung vermeidbar gewesen wäre und Leistungen kürzen oder gar nicht zahlen.
Neben klaren gesetzlichen Schulungspflichten gibt es viele weitere gute Gründe, Mitarbeiter regelmäßig zu Datenschutz, Compliance, Arbeitsschutz und Cyber Security sensibilisieren. Und das muss kein langweiliges juristisches Hörspiel sein. IS-FOX Online-Schulungen kommen auf den Punkt, verwenden einfache Sprache, sind interaktiv und geben praktische Tipps für die sofortige Anwendung im Alltag. Deshalb bekommen wir seit Jahren nur beste Bewertungen, auch bei „trockenen Themen“. Und es kann ganz einfach sein: Schulung auswählen, Mitarbeiter einladen, fertig! Den Rest übernimmt unsere Plattform – oder das Lernmanagementsystem in eurem Unternehmen.
Frank von Stetten
Co-Gründer HvS-Consulting und Experte für regulatorische Schulungen
Frank von Stetten ist Mitgründer der HvS-Consulting in München und ein echter Profi im Bereich Security Awareness und entsprechenden Schulungen für Unternehmen. Seit mehr als 20 Jahren führen er und sein Team Schulungen zu Cyber Security, Datenschutz, Compliance und Arbeitsschutz durch, als Live-Events oder E-Learning-Kurs.
Er ist Autor einer Vielzahl von IS-FOX Kursen, hält zahlreiche Vorträge zum Thema "Lernen in Unternehmen" und schult aktuell viele Geschäftsleitungen zum Thema NIS-2.
Top-aktuelle IT-Security-Trainings für Mitarbeitende schützen vor Angriffen und den Folgen für Unternehmen.
Schulen Sie Ihre Mitarbeiter in KI-Kompetenz gemäß Art. 4 des EU AI Act. Der Online-Kurs vermittelt praxisnahe Tipps, rechtliche Grundlagen und ein Zertifikat.
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